evangelische Jugend- bildungsstätte Nordwalde
  • Start
  • Aktuelles
    • Aktuelles
    • Archiv
  • Über Uns
    • Trägerverein
    • Historie
    • Satzung
  • Tagungshaus
    • Anfahrt
    • Zimmer im "Großen Haus"
    • Zimmer im "Kleinen Haus"
    • Verpflegung
    • Außengelände
    • Sinnes- & Erlebnisparcours
    • Fotos
    • Ausflugsziele
      • Nordwalde
      • Emsdetten
      • Altenberge
      • Greven
      • Saerbeck
      • Steinfurt
      • Ibbenbüren
      • Tecklenburg
      • Rheine
      • Gronau
      • Enschede (Niederlande)
      • Münster
  • Termine & Preise
    • Freie Termine
    • Preiskalkulator 2018
    • Preise 2018
    • AGBs
  • Pädagogik
    • Jugendbildung
    • Familien- und Frauenbildung
    • Behindertenbildung/Inklusion
      • Anmeldeformular
    • Theologie
    • Förderung
    • WIB Weiterbildung - Integration - Begegnung
  • Jahresprogramm
Sie befinden sich hier:
Termine & Preis...
>
AGBs

A A A
AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 01.11.2015)

 

Hier finden Sie die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download (PDF).

 

Inhalt:

  • Gesamtrechnung (Gruppenabrechnung)
  • Ausfallgebühr
  • Mahlzeitenabrechnung
  • Erstattungen
  • Haftung
  • Höhere Gewalt
  • Schlüssel
  • Zimmer
  • Tagungsräume und Arbeitsmittel
  • Rauchverbot
  • Alkohol
  • Haustiere
  • Behördliche Erlaubnisse
  • Datenschutz
  • Schäden
  • Leistungs- und Preisänderungen
  • Unwissenheit
  • Erfüllungsort

 

 

Wir freuen uns auf Ihren Aufenthalt in der Ev. Jugendbildungsstätte. Die Jugendbildungsstätte ist in Trägerschaft des Vereins für Evangelische Jugendpflege im Evangelischen Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V.. Der Verein mit seiner Jugendbildungsstätte hat die satzungsgemäße Aufgabe, Jugend-, Familien- und Erwachsenbildung und inklusive Arbeit zu ermöglichen und zu gestalten. Der Kooperationspartner verpflichtet sich daher ausdrücklich, dass die von ihm in der Ev. Jugendbildungsstätte Nordwalde durchgeführte Maßnahme konkrete Erziehungs- Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke verfolgt. Veranstaltungen und Maßnahmen, die anderen Zwecken dienen, unterliegen der Umsatzsteuer.

 

Mit der Rücksendung der ausgefüllten verbindlichen Zusage haben wir den Aufenthalt für Sie fest gebucht. Mit dieser Bestätigung verpflichten wir uns, die angegebenen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich, die Bestätigung aufmerksam zu lesen und etwaige Änderungen rechtzeitig mitzuteilen. Wir können keine Gewährleistung für von Ihnen ohne Rücksprache veränderte Daten und Leistungen übernehmen.

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingen sind Inhalt der zwischen uns und dem Kooperationspartner abgeschlossenen Vereinbarung. Der Vertrag kommt durch unsere Buchungsbestätigung und den von Ihnen unterschriebenen Belegungsvertrag bzw. die Kooperationsvereinbarung zustande.

 

 

Gesamtrechnung (Gruppenabrechnung)

 

Vertragsbestandteil unserer Rechnung ist unsere Preisliste. Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet. Evtl. aufgetretene Schäden werden ebenfalls mit der Gruppenabrechnung in Rechnung gestellt. Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Abrechnung verantwortlich und hat die in Rechnung gestellten Leistungen innerhalb zwei Wochen nach Zustellung der Rechnung zu begleichen.

 

Ausfallgebühr

 

Bei Ausfall eines Seminars tritt unsere Ausfallkostenregelung in Kraft, die wir Ihnen in der Buchungsbestätigung zur Kenntnis geben. Ausfallkosten entstehen auch bei einer Unterschreitung der Teilnahmezahl um mehr als 10%. Die Ausfallkostenregelung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Mahlzeitenabrechnung

 

Abmeldungen von Einzelmahlzeiten müssen 48 Stunden vorher in der Küche erfolgen. Gleiches gilt auch für Änderungen des in der verbindlichen Anmeldung vorgesehenen Verpflegungsablaufes. Wird von den bereits angereisten Gästen eine Mahlzeit nicht rechtzeitig abbestellt oder wird am An- bzw. Abreisetag eine vereinbarte Mahlzeit ausgelassen, müssen wir Ihnen den für die jeweilige Mahlzeit gültigen vollen Verpflegungssatz in Rechnung stellen. Speisen und Getränke dürfen zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. In Sonderfällen und bei Einwilligung der Bildungsstätte wird dafür eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zur Deckung der Kosten erhoben.

 

↑ Seitenanfang

 

Erstattungen

 

Kurzfristige Abmeldungen von Einzelleistungen werden nicht verrechnet. Die Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Einzelleistungen ist nicht möglich.

 

Haftung

 

Die Bildungsstätte haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hauses auftreten, so wird sich die Bildungsstätte nach unverzüglicher Anzeige durch den Kooperationspartner um Abhilfe bemühen. Vorbehaltlich einer Haftung durch die Tagungsstätte aus §§ 701ff BGB (Einbringen von Sachen bei Gastwirten) haftet die Tagungsstätte nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Höhere Gewalt

 

Ist die Bildungsstätte an dem Erbringen ihrer Leistung durch höhere Gewalt (Brand, Streik, Unwetter, Krieg, Seuchen oder Ähnliches) oder andere durch die Bildungsstätte nicht zu vertretende Ereignisse gehindert oder ist absehbar, dass eine Hinderung eintritt, so sind die Parteien berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dem Kooperationspartner steht in diesen Fällen ein Ersatzanspruch nicht zu.

 

Schlüssel

Da es sich um eine umfangreiche Schließanlage handelt, sind bei Verlust der Schlüssel (Zimmer- und Haustürschlüssel) zusätzlich 100,00 Euro für die Wiederbeschaffung zu zahlen.

 

Zimmer

Die Zimmer können am Anreisetag ab 12:00 Uhr bezogen werden. Am Abreisetag bitten wir, die Zimmer bis 09:30 Uhr zu räumen.

 

Tagungsräume und Arbeitsmittel

Insgesamt verfügt die Ev. Jugendbildungsstätte über 10 Tagungsräume, die belegungsabhängig seitens der Jugendbildungsstätte zugeteilt werden. Wünsche werden so weit wie möglich berücksichtigt. Die in der verbindlichen Anmeldung gewünschten Arbeitsmittel stehen zum Teil nur in begrenzter Auswahl zur Verfügung.

 

Rauchverbot

In allen Räumlichkeiten gilt ein absolutes Rauchverbot! Wird festgestellt, dass in den Räumen der Jugendbildungsstätte  geraucht wurde, müssen wir eine Reinigungspauschale in Höhe von 50,00 Euro pro Raum in Rechnung stellen!

↑ Seitenanfang

 

Alkohol

 

Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden. Verstöße werden mit 50,00 Euro der Gruppe in Rechnung gestellt. Sie erhalten sowohl alkoholische als auch nichtalkoholische Getränke im Haus. Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Diese erhalten Sie im Getränkeautomat im Keller oder in der Rezeption der Jugendbildungsstätte. Außerdem befindet sich im Eingangsbereich ein Getränkeautomat für Heissgetränke.

 

Haustiere

 

Das Mitbringen von Haustieren ist aus hygienischen Gründen und mit Rücksicht auf weitere Gäste nicht möglich. Ausnahme besteht für behördlich zugelassene Begleithunde. Die Jugendbildungsstätte erhebt hierfür keine Gebühr. Der Halter haftet für während des Aufenthalts sowie auch im nach hinein festgestellte Schäden, verursacht durch den mitgeführten Hund.

 

Behördliche Erlaubnisse

 

Der Kooperationspartner hat sich notwendige behördliche Erlaubnisse für eine Veranstaltung rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. An Dritte zu zahlende Abgaben, z.B. GEMA-Gebühren, hat er unmittelbar selbst zu entrichten.

 

Datenschutz

 

Die Aufnahme, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), DSG-EKD, DSVO und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen der Ev. Jugendbildungsstätte verwendet. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ihre Daten auf ihren Wunsch hin sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden.

 

Schäden

Werden am Abreisetag Schäden in den Zimmern oder Gruppenräumen festgestellt, müssen wir diese den Gruppen je nach Schadenshöhe, die von unserem Hausmeister ermittelt wird, in Rechnung stellen. (Gegebenenfalls wird eine separate Schadensrechnung nachgereicht). Daher der Appell an alle Verantwortlichen der Gruppen: Räumlichkeiten vorher auf evtl. Vorschäden zu prüfen und diese sofort an die Rezeption der Jugendbildungsstätte weiterzugeben. Ansonsten müssen wir davon ausgehen, dass die dann festgestellten Schäden Ihrer Gruppe zuzuordnen sind.

 

Für Beschädigungen, Verlust, Diebstahl mit- oder eingebrachter Sachen und Wertgegenstände des Kunden haftet die Jugendbildungsstätte nicht. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Die Jugendbildungsstätte verpflichtet sich, die Sachen bis zu einem Monat aufzubewahren.

 

Soweit durch den Kooperationspartner ein Parkplatz auf dem Gelände genutzt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsauftrag zustande. Es besteht keine Überwachungsplicht der Jugendbildungsstätte. Die Ev. Jugendbildungsstätte haftet nicht für Schäden am Fahrzeug, die auf einem überlassenen Parkplatz entstanden sind.

 

Das Übernachten im PKW oder in einem mitgeführten Zelt ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Der Kooperationspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer entsprechend informiert sind.

 

 

Leistungs- und Preisänderungen

 

Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Anbieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Anbieter gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

 

Unwissenheit

 

 

Jedem Kooperationspartner werden allgemeine Informationen zum Haus zur Verfügung gestellt. Für Schäden, die auf Grund von Unwissenheit der Teilnehmer entstehen, übernimmt die Ev. Jugendbildungsstätte keine Haftung. Der Teilnehmer hat für die entstehenden Kosten aufzukommen.

 

Erfüllungsort

 

 

Erfüllungsort der von der Jugendbildungsstätte erbrachten Leistungen ist der Sitz der Ev. Jugendbildungsstätte Nordwalde. Sofern sich mit dem Kooperationspartner Streitigkeiten aus dem Vertrag ergeben, gilt als Gerichtsstand Steinfurt.

 

 

 

Ev. Jugendbildungsstätte Nordwalde
Bispingallee 15
48356 Nordwalde
Tel: 02573/9363-0
Fax: 02573/9363-25
mail:
  • Downloads »
  • Kontakt »
  • Impressum »